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RubrikKommunikationstechnik zurück
Thema§§ 331, 332 StGB Beispiele?14 Beiträge
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern614726
Datum17.03.2010 08:20      MSG-Nr: [ 614726 ]6450 x gelesen

Geschrieben von Heinz SartoriusDieses "sonst dazu bestellt ist ,.." wird durch die Rechtsprechung sehr weit ausgelegt.


Und genau das ist das Problem, im endefekt wird erst wirklich ein Gericht entscheiden, sofern es mal dazu kommt, ob ein Angehöriger einer FF Amtsträger ist.

Geschrieben von Heinz SartoriusKurzum: Es spricht einiges dafür, dass jeder Angehorige einer öffentlichen Feuerwehr Amtsträger im Sinne des Strafgesetzbuches ist.

Wie gesagt, dass bayrische StMI verneint dies, wenn der Umkehrschluß richtig ist, denn sonst bräuchte auch niemand so eine Verpflichtungsniederschrift zu unterschreiben.



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