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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Besoldung nach Aufgabe | 23 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 615369 | ||
Datum | 20.03.2010 17:22 MSG-Nr: [ 615369 ] | 16293 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Ja nun. Zum einen heißt im Haushalt nach A9 bewertet nicht, dass man da auch mit A9 sitzen muß. Das kann auch weniger sein. Weil dann spart die Stadt. d.h. obwohl die Stelle diese Wertigkeit hat kann ausdrücklich da auch weniger Geld eingeplant sein (weil man eben trotz Wertigkeit A9 als Geld nur A7 oder A8 bereit stellt und nicht vor hat die Wertigkeit komplett auszuschöpfen). Gängige Praxis bei der Polizei! Dort sind die Stellen des Dienstgruppenleiters auch mit mind. A11 bewertet und viele steigen dort in A9 ein und benötigen viele viele Jahre, bis sie in A11 ankommen. Stellenbewertung ist eben nicht Stellenbesetzung ;-) Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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