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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Körperbehinderte im BF-Dienst - ist das möglich ??? - Wie ? - Wo? ... | 10 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8N., Lippstadt / Nordrhein Westfalen | 615402 | ||
Datum | 21.03.2010 02:54 MSG-Nr: [ 615402 ] | 7986 x gelesen | ||
Hallo Marcel, zunächst muss feststehen in welchem Grad ein Kamerad/ Kollege als behindert einzustufen ist. Hierzu gibt es den GdB (Grad der Behinderung) - dieser wird aufgrund einer Erkrankung für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer der Person zugewiesen. Ich selbst war im Jahr 2001 gerade mit meiner Laufbahnprüfung fertig als bei mir Hodenkrebs diagnostiziert wurde. Für die darauffolgenden fünf Jahre galt ich nach Operation und Strahlenbehandlung als Behinderter und hatte einen GdB von 50 %. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich im Beamtenverhältnis auf Probe! Die Erkrankung und Behinderung stand aber meiner beruflichen Tätigkeit nicht im Wege. Vor diesem Hintergrund ist es immer im Einzelfall zu prüfen um welche Behinderung es sich handelt und ob diese tatsächlich der Berufsausbildung/ Berufsausübung entgegensteht. Eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis ohne G 26 Tauglichkeit sehe ich als unmöglich an. Die Tests, die Du angesprochen hast, müssen auch von behinderten Personen absolviert werden, so zumindest mein Kenntnisstand. Ob es dann hier Reduzierungen oder Zeitverlängerungen, ähnlich wie beim Sportabzeichen, gibt weiß ich nicht. Im ehrenamtlichen Bereich kann ich mir vorstellen, dass je nach Feuerwehr auch auf eine G 26 Tauglichkeit verzichtet werden kann. In der Regel sind in den Verwaltungen Schwerbehindertenvertretungen eingerichtet die zielgerichtet die Interessen der behinderten Kollegen gegenüber den Vorgesetzten und der Verwaltung vertreten. Auf ehrenamtlicher Ebene weiß ich nicht ob es dort einen Zusammenschluss gibt. Wenn nicht, wäre die Einrichtung einer solchen Vertretung sicherlich mal ein Gedankengang wert. Für Kameraden/ Kollegen die während ihrer aktiven Dienstzeit erkranken oder verunfallen gibt es im Regelfall, auch hier ist der Einzelfall zu betrachten, andere Verwendungsmöglichkeiten. Was spricht gegen den Einsatz als Ausbilder eines Kameraden, der aufgrund einer Bandscheibenschädigung einen 5 Kilo-Schein auf Dauer bekommen hat? Voraussetzung muss natürlich eine entsprechende Befähigung sein! Was spricht gegen den Einsatz eines Kameraden in einer Fernmeldebetriebsstelle, zum Beispiel Funkraum einer Feuerwache, als Sprechfunker für die Organisation am Standort? Ich persönlich denke, dass nichts dagegen spricht. Aber, auch wenn ich mich wiederhole, es ist der Einzelfall zu betrachten und die entsprechende Ländergesetzgebung sowie die dazugehörigen Verordnungen. Viele Grüße Thomas | ||||
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