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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge | ||
Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 615609 | ||
Datum | 22.03.2010 22:38 MSG-Nr: [ 615609 ] | 15314 x gelesen | ||
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Geschrieben von Albert Kißlinger Satz 8 aus §35 StVO kann dir da zur Last gelegt werden Richtig! Siehe §1 der StVO. Wenn ich es Recht im Kopf habe, steht da was mit "solange keine Gefahr/Gefährdung für andere entsteht..." oder so ähnlich. Ein paar Sekunden langsamer oder schneller im Gerätehaus...! Ob erstes oder zweites Fahrzeug. Die Hauptsache ist, das wir heil ZUM Gerätehaus und auch ZUR E-Stelle kommen!! MkG Patricia | ||||
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