Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW | 615649 |
Datum | 23.03.2010 12:26 MSG-Nr: [ 615649 ] | 15005 x gelesen |
Infos: | 30.05.08 Urteil 29.05.08 Standpunkt des Verkehrsministers
|
Moin zusammen,
Einspruch ;-)
Geschrieben von Sebastian TrumpNun erstens bei einer nicht genauen Meldung und der geringfügigen Überschreitung in einem Industriegebiet würde ich sagen gerechtfertigt weil ich denke das sich kein anderen davon freisprechen kann nicht genauso zu handeln.
Ob die Inanspruchnahme gerechtfertigt ist, entscheiden hinterher
1.) Der Wehrführer
2.) Die Ordnungsbelörde
3.) Der Bürgermeister (wenn noch möglich)
4.) Der Amtsrichter
5.) Der Richter am Oberlandesgericht
Fragt vorab alle genannten Stellen, wie sie im Falle eines Falles entscheiden, dann wißt Ihr, wie Ihr mit dem §35 umgehen könnt/ dürft/ sollt.
In meinem Heimatort gibt´s diesbezüglich eine interne Absprache, die nur der Wehrführer, die Ordnungsbehörde und der Bürgermeister kennen. Ich würd hier im Alarmfall meinen PKW noch nicht einmal mehr im Parkverbot abstellen.
Wer sich für Details interessiert, mal hier klicken.
Grüßle
Jürgen
„Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|