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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Gründe für Abweichung von Mindeststandards | 9 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 615946 | ||
Datum | 25.03.2010 16:05 MSG-Nr: [ 615946 ] | 4970 x gelesen | ||
Geschrieben von Heiner Mansholt Mich würde daher einmal interessieren, welche konkreten Gründe für entsprechenden Abweichungen (nach oben) ins Feld geführt werden. - Bitte möglichst konkrete Beispiele! 1. Beispiel Ab 15.000 EW soll eine Schwerpunktwehr eingerichtet werden. Nach MindestStV demnach ein ELW, LF 16/12, TLF 16/25 sowie Hubretter oder SW oder RW. Bei einer Stadt mit 40.000 Einwohner und einer Ortswehr wohl eher dürftig. 2. Beispiel Stützpunktwehr mit Ausrückebereich BAB. Da ist dann wohl doch eher TLF 20/40 als ein TLF 8/18 angberacht. 3. Beispiel Am Standort (Stützpunktwehr) ist ein GWG des Gefahrgutzuges des Landkreises stationiert. Um den aber vernünftig zu betreiben reicht eventuell ein LF 8 nach TW Nds. nicht aus, sondern man tendiert zum LF 10/6 oder zu einem LF 20/12. 4. Beispiel Die Gemeinde leistet sich nicht an jeder Milchkanne ein Wehr, rüstet aber die dafür vorhandenen etwas besser und schlagkräftiger aus. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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