Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Hätte hier ein Rauchmelder helfen können? | 27 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 616266 |
Datum | 27.03.2010 18:17 MSG-Nr: [ 616266 ] | 5758 x gelesen |
Geschrieben von Gerhard Bayer... ich hebe meine Kaufquittungen aber keine 10 Jahre auf ...
Ach komm, wer bitte soll denn einen 9V-Block mit 10 Jahren garantieren?
Geschrieben von Gerhard Bayer... was hat die Feuerwehr jetzt damit zu tun - da stehe ich auf dem Schlauch.
Mit Verlaub, dann bleib drauf stehen. Du weißt mit Sicherheit wie der Vergleich gemeint war...
Geschrieben von Gerhard Bayer§ 13 (5) Hessische Bauordnung fordert ohnehin schon: "Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird." ... mit Übergangsfrist bis 2014
... da jetzt nochmal eine Kontrollinstanz draufzuhängen hielte ich (auch aus Kostengesichtspunkten für den Bürger) für übertrieben
Nee, natürlich nicht. Sinnlose und nicht nachprüfbare Gestze bzw. deren Ausführung sind natürlich besser und einfacher :-(!
Nimms mir nicht übel, deine Intension in dieser Form und auch in Person als in erster Linie Feuerwehrmann verstehe ich dich nicht so recht.
Was genau macht denn eine Rauchmelderpflicht in 20 Jahren nach Verabschiedung? Oder besser, wen kümmert der Schei...?
Peter
Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)
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| 27.03.2010 12:15 |
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., Kierspe | |