Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Drohung mit Arbeitsplatzverlust nach Feuerwehreinsatz | 57 Beiträge |
Autor | Stef8an 8G., Wuppertal / NRW | 616473 |
Datum | 29.03.2010 13:22 MSG-Nr: [ 616473 ] | 17035 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Mirko BungeIch hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich war bei einem Einsatz, von früh morgens bis mittags.
Nun wird mir mit Kündigung gedroht und es ist dicke luft auf der Arbeit.
Wie ist das vom Arbeitsschutzgesetzt in Niedersachen geregelt????
Ich denke das auf diesen Fall gemünzt etwas im ArbSchG zu finden sein wird.
Jedoch sagt das niedersächsische Brandschutzgesetz folgendes aus:
§ 11 Abs. 1
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Ihnen dürfen aus dieser Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. [...]".
Wenn dein Arbeitgeber diesen Kundigungsgrund direkt wählt, ist es wohl nicht zulässig. Jedoch kein ein AG oft auch andere Gründe finden, wenn er genau hinschaut und dich los werden will. Hier Rücksprache mit dem AG halten und wenn er komplett gegen eine Beteiligung im Feuerwehreinsatz während deiner Arbeitszeit ist, dann muss man halt überlegen was für einem Priorität hat.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Stefan Ganzke
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| 29.03.2010 13:07 |
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Mirk7o B7., Celle |
| 29.03.2010 13:14 |
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., München |
| 29.03.2010 13:16 |
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., München |
| 29.03.2010 13:20 |
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., Dortmund |
| 29.03.2010 13:22 |
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Stef7an 7G., Wuppertal |
| 29.03.2010 13:24 |
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., München | |