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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Drohung mit Arbeitsplatzverlust nach Feuerwehreinsatz | 57 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 616497 | ||
Datum | 29.03.2010 19:17 MSG-Nr: [ 616497 ] | 15543 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Stefan Ganzke Ich denke das auf diesen Fall gemünzt etwas im ArbSchG zu finden sein wird. Und ich weiß, dass nichts darin zu finden ist. Das Arbeitsschutzgesetz schützt nicht die Arbeit, sondern die Sicherheit des Arbeitnehmer bei der Arbeit, indem es Maßnahmen des Arbeitsschutzes (daher der Name Arbeitsschutzgesetz) definiert. Lest euch doch bitte Gesetze durch, bevor damit argumentiert wird. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | ||||
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