Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Drohung mit Arbeitsplatzverlust nach Feuerwehreinsatz | 57 Beiträge |
Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 616707 |
Datum | 30.03.2010 12:58 MSG-Nr: [ 616707 ] | 14531 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Christian FischerHeute. Nach meinem Vorschlag wäre der eine oder andere AG froh gewesen, da er damit einer Strafzahlung von sgen wir 50T€ p.a. entgehen kann ;-)
Darüber wäre ich froh gewesen. Oftmals bekam ich damals trotz sehr guter Ausbildungszeugnisse sofort meine Bewerbungsunterlagen zurück. Komisch, komisch...
In meiner Feuerwehr trauen sich einige schon gar nicht mehr, tagsüber den Arbeitsplatz zu verlassen. Von mehreren Chef´s wurde wohl schon gesagt, dass man dann "gleich zu Hause bleiben könne"...
Deswegen bin ich für Deine angesprochene Abgabe!
VG
Kai
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| 29.03.2010 13:07 |
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Mirk7o B7., Celle |
| 29.03.2010 13:14 |
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., München |
| 29.03.2010 13:16 |
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., München |
| 29.03.2010 13:20 |
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., Dortmund |
| 29.03.2010 13:22 |
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Stef7an 7G., Wuppertal |
| 29.03.2010 13:24 |
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., München | |