Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Drohung mit Arbeitsplatzverlust nach Feuerwehreinsatz | 57 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 616774 |
Datum | 30.03.2010 16:49 MSG-Nr: [ 616774 ] | 14357 x gelesen |
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Hallo
Geschrieben von Gerhard Pfeifferbeim derzeitigen Trend dürfte solche Verfahrensweise zukünftig noch notwendiger werden als heutzutage.
"Sparen" der Kommunen auf Knochen der EA oderr deren AG? Ist das wirklich die Lösung(ich glaube deine Meinung allerdings zu kennen :-)).
Geschrieben von Gerhard PfeifferBei uns geht es da um Zuständigkeitsbereiche (wenn z.B. die Innenstadt entblößt ist) von ca. 300 000 Einwohner und ca. 100 000 Beschäftigte.
Das ist eine Organisationsfrage. Meine Frage bezog sich nicht auf den reellen Einsatz, sondern nur auf die reine Wachbesetzung.
Platt formuliert: Wenn die freiwillegen FA beim Ereignis gesehen werden(idealerweise in ihrem Wirkungsbereich) ist alles gut. Wenn allerdings nur Stühle gewärmt werden(bitte nicht mißverstehen!)....
Geschrieben von Gerhard PfeifferEine einigermaßen gerechtfertigte Hilfsfrist wäre nicht möglich und das wichtigste ist, dass bei der Wachbesetzung die Anzahl der Fahrzeuge und Mannschaft (AGT!) sicher feststeht!
Ist mir bewußt. Nur habe ich die gleichen Probleme überall wo ich rein EA fahre.
Geschrieben von Gerhard PfeifferIch muss also nicht erst alarmieren und hoffen und abwarten, sondern habe eine feste, zuverlässige Größe an Material und Personal abrufbereit.
Erneut die Anfangsfrage:Auf wessen Kosten?.
Ich weiß wirklich was du meinst. Nur muss ich entweder das Personal anpassen(illusorisch) oder mich von gewünschten Hilfsfristen verabschieden. Oder aber bewußt als Gesetzgeber die Floskel des "müssens" nicht nur in das Gesetz schreiben, sondern auch solche feuerwehrverneinden AG sanktionieren können. Der Unterschied zwischen ländlichem Gebiet und urbaner Gegend kenne ich auch. Nur muss dann gottverdammt auch mal seitens der Politik wirklich die Wahrheit über den Unterschied gesagt werden.
Dann kann auch die Wachbesetzung wieder wichtig und richtig werden.
Peter
Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)
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| 29.03.2010 13:07 |
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Mirk7o B7., Celle |
| 29.03.2010 13:14 |
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., München |
| 29.03.2010 13:16 |
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., München |
| 29.03.2010 13:20 |
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., Dortmund |
| 29.03.2010 13:22 |
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Stef7an 7G., Wuppertal |
| 29.03.2010 13:24 |
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., München | |