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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerscheine, in der Praxis? | 74 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 617126 | ||
Datum | 31.03.2010 22:06 MSG-Nr: [ 617126 ] | 23991 x gelesen | ||
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Geschrieben von Heinrich Brinkmann Ich darf nicht mal mit dem Führerschein der Feuerwehr ein Fahrzeug z.B. beim ASB fahren. Die müssen mir einen eigenen ausstellen. Nein, der Landkreis muss dir für das ASB-RD einen und für das ASB-KatS Fahrzeug einen weiteren "Feuerwehrführerschein" ausstellen (oder er macht RD/KatS Kombinationen). Der ASB muss die Ausbildung bescheinigen. Gruß Ingo | ||||
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