Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Drohung mit Arbeitsplatzverlust nach Feuerwehreinsatz | 57 Beiträge |
Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 617169 |
Datum | 01.04.2010 09:54 MSG-Nr: [ 617169 ] | 14036 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Ortsfeuerwehr
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Peter LieffertzDazu habe ich eine eher blauäugige Frage als Sachse mit recht wenigen BF. Gern kann das Thema auch abgespalten werden.
Ist diese Art der Besetzung von verwaisten BF-Wachen noch zeitgemäß? Wäre nicht eine Alarmierung und ein ausrücken beim tatsächlichen Einsatz auch möglich und denkbar?
Die Besetzung von Sondertechnik wäre dann zwar etwas später möglich, ist mir klar. Nur bedingt dieser-bei vernünftiger Planung-minimale Zeitversatz diese "Angreifbarmachung" der EA?
Interessiert
Peter
Du könntest die Hilfsfristen getrost vergessen, wenn Du erst dann alarmierst, wenn wirklich ein Alarm vorliegt (Ausrückezeit FF + Fahrt).
Darüber hinaus wechseln bei uns immer die Züge, die für eine Wachbesetzung an der Reihe sind. So kommt es eben, dass man max. auf 5 Wachbesetzungen im Zug (der wird durch meherer OF gebildet) pro Jahr kommt. Ich denke, dass man das auch als Arbeitgeber verschmerzen kann.
VG
Kai
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 29.03.2010 13:07 |
|
Mirk7o B7., Celle |
| 29.03.2010 13:14 |
|
., München |
| 29.03.2010 13:16 |
|
., München |
| 29.03.2010 13:20 |
|
., Dortmund |
| 29.03.2010 13:22 |
|
Stef7an 7G., Wuppertal |
| 29.03.2010 13:24 |
|
., München | |