News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Qualitätsmanagement | 36 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 617352 | ||
Datum | 01.04.2010 23:19 MSG-Nr: [ 617352 ] | 8024 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Reihenfolge: Warum nicht viel einfacher? 1. Erster Einsatzleiter ist die erste eintreffende Führungskraft. 2. Eine Übergabe der Einsatzleitung im Zuge des Aufwachsens der Einsatzstelle erfolgt an nächst höhere eintreffende Führungskräfte, sofern dies erforderlich ist bzw. von diesen übernommen wird. (Ein Gruppenführer führt bis zu einer verstärkten Gruppe, ein ZF bis zum verstärkten Zug usw. Ausnahmen bei Nicht-Eintreffen oder Ausfall von Führungskräften bestätigen die Regel.) 3. Die 2 - 5-Regel ist zu beachten. 4. Vor der Übergabe der Einsatzleitung muss eine Übergabe mit den wesentlichen Informationen und ggf. eine Erkundung stattfinden. 5. Führungskräfte sind rechtzeitig abzulösen, im Rahmen der Ablösung muss eine Einweisung und Übergabe erfolgen. 5. Rückwärts geht das dann genauso... Ja ich weiß auch, dass das gern und oft und völlig sinnbefreit völlig anders geht... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|