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Thema | Schlange ausgebüxt => 'Großeinsatz' - Schlange ist wieder aufgetaucht! | 35 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 617358 |
Datum | 02.04.2010 00:56 MSG-Nr: [ 617358 ] | 10611 x gelesen |
Themengruppe: | Tiere |
Polizei
Kommandowagen
GAMS-Regel: Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung durchführen, Spezialkräfte alarmieren
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Geschrieben von Stefan RücklBei größerem Getier wird man i.d.R. aber wohl auch auf professionelle Hilfe warten müssen, sollte man zum Entschluss kommen, es erlegen zu wollen/müssen.
Das würde ich noch viel tiefer als gleich beim Bullen oder Hengst ansetzen. Andreas hat ja schon geschrieben, dass Schlangen nachtragend sein können, wenn sie es denn nach dem ersten Versuch noch können. Das gilt prinzipiell für jedes Tier! Im Zweifelsfall GAMS!
Wenn man als Feuerwehr in die Verlegenheit kommt hier Spezialisten mit Schusswaffen nachfordern zu müssen, dann würde ich über die Leitstelle neben der Pol direkt auch jemand mit einer richtigen Waffe mit anfordern (Zeitfaktor, wir fahren ja auch nicht erst mit dem KdoW und der Kübelspritze zum Dachstuhl!). Die MP5, die dann nämlich mit dem Funkstreifenwagen ankommt ist kein adäquater Ersatz für eine ordentliche Langwaffe. Weder was das Kaliber (9mm!) noch was die entsprechende Zieloptik angeht. Auch wenn sich das noch nicht bei allen Polizisten herumgesprochen hat, und ab und an immer noch Magazinweise die 9x19 Parabellum ohne erkennbare Wirkung in Großtiere gepumpt wird - Polizisten sind darin nicht ausgebildet (korrigiere mich Ringo, wenn ich was verpasst habe), Jäger wissen wie das geht.
Für exotisches Getier ist das allerdings auch wenig hilfreich. Gegen größere Schlangen als die aus dem Ursprungsthread hilft Schrot vom Jäger des Vertrauens, gegen größere Viechereien Flintenlaufgeschosse oder Büchsenpatronen aus derselben Bezugsquelle. Für mieses Kleinvieh wie Spinnen, Skorpione oder Pfeilgiftfröschen (ab 40 Euro im Internet!) hab ich außer GAMS und einem absoluten Haltungsverbot für Privatpersonen (mit richtig dicken Strafen) auch keine Idee. Da die Terrarienfreunde ein solches aber natürlich nicht einhalten werden bleibt nur die Hoffnung, dass ich vor derlei Natterngezücht im Innenangriff verschont bleibe.
Gruß,
Markus
Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.
Auszug aus der Europäischen "Verfassung"
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| 19.03.2010 17:23 |
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Lars7 T.7, Oerel Schlange ausgebüxt => "Großeinsatz" | |