Rubrik | Taktik |
zurück
|
Thema | Vorgehen Gasgeruch / Gasaustritt | 43 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 617512 |
Datum | 03.04.2010 21:58 MSG-Nr: [ 617512 ] | 20301 x gelesen |
1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
- Löschzuglage
- Trümmerschatten beachten bei Fahrzeugaufstellung
- Atemschutz und vollständige Ausrüstung zur BBK
- keine Zündquellen (FuG, Handy, Nicht-Ex-Leuchten,..) und Metallgegenstände (Unsicherheitsgurt)
- erster Trupp schiebert ab und führt Ex-Messung durch
- Belüften, Lüfter nicht im Ex-Bereich betreiben (auch Abluftöffnung beachten)
- keine Schalter etc. betätigen. Heizungsnotschalter ist Philosophiefrage. Der kann ebenso Funken erzeugen wie der anlaufende Brenner
- Evakuieren: lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig, wenn im Treppenraum auch schon Ex-Atmosphäre herrscht notfalls über Leitern.
- 2. Trupp geht auf jeden Fall dann Richtung Dachgeschoss und schaut nach den Bewohnern
- Löschangriff mit Bereitstellung
- Versorgung der evakuierten Bewohner beachten
- Trümmerschatten absperren
- Stell jemand neben die Klingel, sonst drückt der erste Polizist, der sich unbefugt im Gefahrenbereich rumtreibt drauf (erst erlebt!)
Gruß,
Markus
Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.
Auszug aus der Europäischen "Verfassung"
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|