Geschrieben von Thorben GruhlGeschrieben von Christian Bergmann
1. Beispiel
Ab 15.000 EW soll eine Schwerpunktwehr eingerichtet werden.
Und wer erzählt das nun den Kommunen, die munter fusionieren wollen, aber bitte ohne irgendwelche Mehrkosten und noch besser auch ohne den offiziellen Ausweg über BSBP (nö, wird ja nix gefährlicher als wie bisher. passt schon...)? Mal sehen wie lange das "einfach weiter so" dann bei den Grundaustattungsstandorten auch noch gilt oder ob da plötzlich wem die Übererfüllung auffällt und dringenst möglich dem Bürger ja bloß keine Kosten länger aufgedrängt werden dürfen.
Eben,
außerdem steht da oben, dass ab 15.000 EW eine Schwerpunktwehr eingerichtet werden soll, nicht muss. Die Mindeststärkeverordnung ist dehnbar wie Kaugummi. Es gibt auch SG mit wesentlich mehr Einwohnern und ohne Schwerpunkt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Samtgemeinde_Meinersen
Dort gibt es lediglich drei Stützpunkte, der Rest ist OrtsFW mit GA. Reicht hier auch völlig.
Es gibt auch Gemeinden mit weniger als 15.000 EW wo eine Schwerpunktwehr vorhanden ist (z.B. unsere Nachbarkommune Winsen/Aller).
Gruß,
Carsten
Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |