Rubrik | Taktik |
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Thema | Vorgehen Gasgeruch / Gasaustritt | 43 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 618792 |
Datum | 08.04.2010 20:42 MSG-Nr: [ 618792 ] | 18083 x gelesen |
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Geschrieben von Martin MünichGehe ich richtig, dass ein zündfähiges Gemisch ab 100% UEG existiert?
Ganz ehrlich? Nachdem ich -nach eigener schlechter Erfahrung mit dem Gerät eines großen Herstellers- mal ein wenig unter der Hand rumgefragt habe:
Die von mir gemessenen 'interessanten' Ergebnisse, die entscheidend und signifikant von den Ergebnissen des Geräts der Stadtwerke abgewichen sind, sind kein Einzelfall, auf die Genauigkeit eines Feuerwehrgeräts gebe ich persönlich keinen Cent mehr, bis mir jemand das Gegenteil beweist.
Im Übrigen ist die UEG von Gas zu Gas verschieden. Die UEG (Erdgas) liegt -je nach Qualität- bei 3,9 Vol.-% und ist damit um 0,5 Vol.-% niedriger als bei reinem CH4 (4,4 Vol.-%). Im praktischen Messeinsatz wirst du Wolkenbildung haben, Orte an denen es Gasansammlungen gibt. Die 100% UEG sind also, selbst wenn man von einem exakt messenden Gerät ausgeht viel zu hoch gegriffen. In Publikationen wird gerne der Wert von 50Vol% UEG herangezogen, im praktischen Einsatz empfinde ich das aber eher als oberste Schmerzgrenze...
Gruß,
Markus
Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.
Auszug aus der Europäischen "Verfassung"
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