Hallo,
also bei einem Brand in einem Wohnhaus dienen Leitern als Angriffsweg der Feuerwehr und/oder Rettungsweg für die Bewohner (falls z.B. das Treppenhaus oder der Weg zum Treppenhaus nicht mehr passierbar ist).
Mit den tragbaren Leitern der Feuerwehr können Höhen bis zu knapp über 7m (also fürs 2. OG) oder bis zu 12 m (3.OG) erreicht werden. Für Rettungshöhen über das 3. OG hinaus bis zur Hochhausgrenze (der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes liegt über 22m über der Geländeoberfläche - hier werden mehr Ansprüche an die Fluchtwege gestellt) werden in Deutschland Drehleitern genutzt (daher die Bezeichnung 23/12: Nennrettungshöhe 23 m bei 12 m Ausladung, in anderen Ländern gibt es auch größere Drehleitern).
Im ländlichen Bereich sind die Gebäude selten so hoch, dass eine Drehleiter vorhanden sein muss, also reicht auch eine "überörtlich" verfügbare Drehleiter aus, die bei Bedarf mit alarmiert werden kann, aber einen längeren Anmarschweg hat.
In Städten sieht das schon ein wenig anders aus, hier ist die Bebauung meistens höher und die Drehleiter rückt dann auch zu den Brandeinsätzen mit aus.
Ob Du als Bürger ein Recht auf eine Drehleiter hast, kann ich Dir nicht beantworten, denke mal nicht explizit auf eine Drehleiter, wenn, dann auf ein Hubrettungsgerät, dass den zweiten Rettungsweg sicherstellt (wenn es bei einem Gebäude höher 3.OG und unterhalb der Hochhausgrenze so in den Bauauflagen drinstehen sollte und es z.B. keine sonstigen Rettungswege geben kann),
so denn, damit sollte die Frage gelöst sein,
viele Grüße Paul
alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten
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