Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Ehrenamtl.DRK-Helfer steht im Verdacht des Mißbrauchs Scutzbefohlener | 3 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 620185 |
Datum | 13.04.2010 13:33 MSG-Nr: [ 620185 ] | 2093 x gelesen |
Wobei der Pressebericht mal wieder gänzlich falsch ist. Derartige Dinge sind Offizialdelikte und müssen von Amts wegen strafrechtlich verfolgt werden. Da braucht es keinen STRAFANTRAG. Da reicht die Anzeige bei den Ermittlungsbehörden und gut.
Ich finde das Verhalten des Kreisverbandes jedoch auch sehr gut. Zeigt es doch auf, dass man nicht immer versucht alles unter den Teppich zu kehren und es dadurch noch schlimmer zu machen. Alles andere als eine Anzeige ist in meinen Augen schon so eine Art von Co-Täterschaft.
Hut ab vor dem Kreisverband und hoffentlich bleibt das Ganze ohne psychische und physische Schäden beim Opfer.
Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!
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