News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Der 13 / 17-Mthos und warum wir mit den Zeiten niemand retten werden.. | 43 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 620192 | ||
Datum | 13.04.2010 14:27 MSG-Nr: [ 620192 ] | 13503 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hi, Geschrieben von Ulrich Cimolino 2. weil wir schon das Ergebnis von ORBIT nur in Bruchteilen in Deutschland leisten können - selbst wenn wir wollten ginge das in der Fläche NICHT! mal unabhängig von finanziellen Zwängen halte ich es aber dennoch für falsch, "an den Haaren herbeigezogene" wissenschaftliche-fachliche Argumente zur Erstellung eines Hilfsfristkonzeptes zu nutzen, an denen es zumindest begründete Zweifel gibt... Die Hilfsfrist ist nun mal eine mehr oder wenige willkürliche Festlegung, die auf der (politisch vertretbaren) Risikoakzeptanz in der jeweiligen Gebietskörperschaft beruht, das sollte man so m.E. auch nach außen kommunizieren. Davon ab gibt es Menschen, die auch Zweifel an den "tradierten" Zeiten und Konzepten wie z.B. Zeit bis zum F/O u.ä. zweifeln bzw. davon ausgehen, dass aufgrund veränderter Rahmenbedingungen die ganze Brandkurve nach links verschoben ist...wenn man das mal weiter erforschen und hinterfragen könnte, würden ggf. auch "interessante" Ergebnisse rauskommen. Nur stelle ich mir es sehr schwierig vor, Gelder für sowas zu bekommen... mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|