News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann | 26 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 621198 | ||
Datum | 17.04.2010 17:52 MSG-Nr: [ 621198 ] | 11304 x gelesen | ||
"Die Frage, ob die Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann/zur Werkfeuerwehrfrau der beamtenrechtlichen Ausbildung gleichgestellt wird und damit ein späterer Wechsel in Berufsfeuerwehren möglich ist, liegt im Ermessen der Länder und wird in allen Bundesländern außer NRW im Rahmen von Einzelfallentscheidungen zu klären sein." quelle: azubister.net Demnach scheint NRW eine landeseinheitliche Lösung gefunden zu haben. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|