Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrführerschein auch in HE geplant | 53 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 621468 |
Datum | 18.04.2010 22:46 MSG-Nr: [ 621468 ] | 28569 x gelesen |
Themengruppe: | Führerscheine |
Geschrieben von Marc DickeyGeschrieben von Ulrich Cimolino
- selbst wenn der FS in einem Land kommt (was nicht überall der Fall ist), es m.E. Haftungsfragen dazu geben kann,
In welche Richtung denkst du dabei?
wenn was passiert - und jemand fragt, ob der Fahrer WIRKLICH qualifiziert genug war, wer das beurteilt hat, wie das dokumentiert wurde usw.
Wenn ich mir ansehe, wie die anderen Ausbildungs-/Prüfungs- und Doku-Pflichten bei Feuerwehrs so aussehen....
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,-Bayern-vereinfacht-Zugang-zu-Feuerwehrfuehrerschein-_arid,1917718_regid,2_puid,2_pageid,4289.html
"Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,75 Tonnen setzt die Erteilung der Sonderfahrberechtigung den mindestens zweijährigen Besitz eines Führerscheins der Klasse B (Pkw) und eine "organisationsinterne" Ausbildung und Prüfung voraus. Die Ausgestaltung dieser Ausbildung und Prüfung ist den Ländern überlassen."
Noch Fragen Hauser?
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 18.04.2010 08:22 |
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Flor7ian7 B.7, Völklingen |
| 18.04.2010 08:39 |
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., Negernbötel | |