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Hallo,
Geschrieben von Ralf HauptvogelIrgendwo meine ich auch gelesen zu haben das wir damit so ziemlich die einzigen sind die bei WBWST III und IV das betreten der Wälder verbieten, es war wohl vom IM angeregt worden das Verbot aufzuhaben, jedoch haben sich sowohl die AG "Schutz der Wälder", als auch der KBM in Absprachen mit seinen Wehrführeren sowie auch die Forstbehörde dagegen ausgesprochen.
Ist damit das "komplette" betreten gemeint, oder nur das verlassen der Hauptwege?
In Sachsen gilt ab WBS 3 ein Verbot zum verlassen der Hauptwege, doch wie kann ein Laie einen Hauptweg zweifelsfrei erkennen? Steht ja nicht wirklich iwo dran, oder?
Gruß Andreas
Alles meine ganz persönliche Meinung!
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