News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Verhaltensregeln bei Waldbrandgefahr war: Rauchen im Wald | 9 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 621929 | ||
Datum | 20.04.2010 21:19 MSG-Nr: [ 621929 ] | 4483 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Lars Tiedemann da ja in einigen Teil Deutschlands Stand heute bereits wieder eine erhebliche Waldbrandgefahr besteht, bin ich auf der Suche nach eindeutigen (!) Verhaltensregeln, die besagen was man bei Waldbrandgefahrenstufe XY noch darf und was ggf. verboten ist. Die Suche wird so erfolglos bleiben, weil es genau das nicht gibt in D! Es ist alles eine mehr- oder weniger "Kann"bestimmung der Länder- und Forstbehörden. I.d.R. gilt, das ab WBS 1 ein Kontrollmechanismus beginnen soll. Ab WBS 3 sind Sperrungen der Wege möglich (Erholungsgebiete und Badeseen häufig ausgeschlossen). Auch Streifendienste sind ab WBS 3 üblich. Rauchen und Feuer machen sind in vielen Gegenden unabhängig der WBS ganzjährig verboten. Ausnahmen sind gekennzeichnete Feuerstellen... mkg hwk | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|