News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verantwortung? | 25 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 622473 | ||
Datum | 24.04.2010 20:34 MSG-Nr: [ 622473 ] | 8129 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Henning Koch Für NRW IIRC: In Bayern auch... mündlich erlassene Verwaltungsakte müssen aber, wenn sie für sofort vollziehbar erklärt werden, schnellstmöglich schriftlich bestätigt werden. Gilt meines Erachtens bundesweit, weil die Grundlage hierfür in der VwGO (Verwealtungsgerichtsordnung) zu finden ist. Und ohne vorherige Anhörung kann es zumindest finanziell interessant werden... kippt zwar nicht die eigentliche Anordnung, durch das Nichteinhalten von formalen Vorschriften kann es aber im gerichtlichen Verfahren sein, dass Kosten (z.B. für einen Anwalt, der eingeschaltet wird) übernommen werden müssen. Daher sollte man unbedingt dran denken, und das auch ordentlich dokumentieren. Gruß Markus | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|