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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Falschparker: Feuerwehr Bremen führt Testfahrt im Viertel durch | 33 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 622780 | ||
Datum | 27.04.2010 13:06 MSG-Nr: [ 622780 ] | 12289 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian Böntgen hast du für die Aussage eine belastbare Quelle? §142 Strafgesetzbuch gilt auch für Feuerwehrautos. Die §§ 35, 38 StVO befreien nicht von den Regelungen des StGB. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | ||||
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