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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Th-Wasser / Gebührenrecht | 14 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8G., Neunkirchen-Seelscheid / NRW | 623056 | ||
Datum | 29.04.2010 09:43 MSG-Nr: [ 623056 ] | 4993 x gelesen | ||
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Geschrieben von Philipp Simon Interessant ist auch die Feststellung, dass gleichsam nur die im Herz der Einsatzstelle eingesetzten Einheiten abgerechnet werden können (wenn ich das richtig lese). Das wird vielerorts auch so gehandhabt - nur die Einsatzkräfte / Geräte / Fahrzeuge, die tatsächlich erforderlich waren, werden auch abgerechnet. Es handelt sich hierbei um meine private Meinung... | ||||
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