Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Th-Wasser / Gebührenrecht | 14 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 623058 |
Datum | 29.04.2010 09:47 MSG-Nr: [ 623058 ] | 4896 x gelesen |
Infos: | 29.04.10 Überfluteter Keller: Feuerwehr-Kosten trägt, wer Leistung angefordert hatte
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Tragkraftspritzenfahrzeug
Geschrieben von Philipp SimonInteressant ist auch die Feststellung, dass gleichsam nur die im Herz der Einsatzstelle eingesetzten Einheiten abgerechnet werden können (wenn ich das richtig lese).
Ein Fahrzeug zur Absicherung auf der BAB kann man natürlich abrechnen. Beim vorliegenden Fall sieht es anders aus: wie viele FA kannst du wohl mit den Mitteln eines TSF bei 10cm Wasser beschäftigen?
Da werden doch schon bei der Staffel die meisten Däumchen drehen müssen.
Gruß,
Markus
Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.
J. Mäschle, Forums-Philosoph
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