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Tragkraftspritzenfahrzeug
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTh-Wasser / Gebührenrecht14 Beiträge
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg623058
Datum29.04.2010 09:47      MSG-Nr: [ 623058 ]4896 x gelesen
Infos:
  • 29.04.10 Überfluteter Keller: Feuerwehr-Kosten trägt, wer Leistung angefordert hatte

  • Geschrieben von Philipp SimonInteressant ist auch die Feststellung, dass gleichsam nur die im Herz der Einsatzstelle eingesetzten Einheiten abgerechnet werden können (wenn ich das richtig lese).

    Ein Fahrzeug zur Absicherung auf der BAB kann man natürlich abrechnen. Beim vorliegenden Fall sieht es anders aus: wie viele FA kannst du wohl mit den Mitteln eines TSF bei 10cm Wasser beschäftigen?

    Da werden doch schon bei der Staffel die meisten Däumchen drehen müssen.

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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     29.04.2010 08:43 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
     29.04.2010 09:43 Alex7and7er 7G., Neunkirchen-Seelscheid
     29.04.2010 09:59 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
     29.04.2010 13:53 Sven7 B.7, Peine
     29.04.2010 20:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     29.04.2010 22:08 Sven7 B.7, Peine
     29.04.2010 22:20 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     29.04.2010 09:47 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     29.04.2010 09:59 Thom7as 7K., Hermeskeil
     29.04.2010 13:57 Sven7 B.7, Peine
     29.04.2010 23:13 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     29.04.2010 23:40 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
     30.04.2010 14:15 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
     30.04.2010 17:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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