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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTh-Wasser / Gebührenrecht14 Beiträge
AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen623095
Datum29.04.2010 13:53      MSG-Nr: [ 623095 ]4591 x gelesen
Infos:
  • 29.04.10 Überfluteter Keller: Feuerwehr-Kosten trägt, wer Leistung angefordert hatte

  • Hallo,

    nun ist es genauso gekommen, wie ich es bei einer kleinen Runde unter Kameraden vorhergesagt habe. TSF und Staffel berechnen ist o.K., darüber hinaus aber auch den MTW mit acht FA abzurechnen, ist unverhältnismäßig für diese Dienstleistung.

    Was meine Dienststelle in dieser Sache geritten hat, weiß der Geier. Da kann ich nichts zu sagen, außer dass ich es mit 23 Jahren Erfahrung in einer anderen Behörde absolut nicht nachvollziehen kann.

    Dass der Einsatz allerdings dem Anrufer, also dem Auftraggeber und nicht dem Eigentümer der beschädigten oder gefährdeten Sache, hier Haus, aufgebrummt wird, halte ich für sagen wir mal sehr interessant und diskussionswürdig. Ich hätte das nicht erwartet.

    MkG, Sven



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     29.04.2010 08:43 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
     29.04.2010 09:43 Alex7and7er 7G., Neunkirchen-Seelscheid
     29.04.2010 09:59 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
     29.04.2010 13:53 Sven7 B.7, Peine
     29.04.2010 20:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     29.04.2010 22:08 Sven7 B.7, Peine
     29.04.2010 22:20 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     29.04.2010 09:47 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     29.04.2010 09:59 Thom7as 7K., Hermeskeil
     29.04.2010 13:57 Sven7 B.7, Peine
     29.04.2010 23:13 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     29.04.2010 23:40 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
     30.04.2010 14:15 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
     30.04.2010 17:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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