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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Th-Wasser / Gebührenrecht | 14 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 623137 | ||
Datum | 29.04.2010 20:34 MSG-Nr: [ 623137 ] | 4344 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Sven Bössel Dass der Einsatz allerdings dem Anrufer, also dem Auftraggeber und nicht dem Eigentümer der beschädigten oder gefährdeten Sache, hier Haus, aufgebrummt wird, halte ich für sagen wir mal sehr interessant und diskussionswürdig. Ich hätte das nicht erwartet. Was steht denn zu dem Thema in eurer Satzung? Gruß, Henning | ||||
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