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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Th-Wasser / Gebührenrecht | 14 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 623177 | ||
Datum | 29.04.2010 23:13 MSG-Nr: [ 623177 ] | 4233 x gelesen | ||
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Hallo Thomas, Geschrieben von Thomas Klee wieso war dieser Einsatz überhaupt kostenpflichtig ?Warum nicht? 10 cm Wasser im Heizkeller sollte auch noch ohne die Feuerwehr händelbar sein! Geschrieben von Thomas Klee Bei uns in RLP wäre dies eine gebührenfreie Dienstleistung der Feuerwehr.Und dann, beschweren wir uns über die Vollkaskomentalität unserer Mitbürger. Vielleicht gehen auch die Überlegungen des Richters in diese Richtung, nach dem Motto der/die Bewohner können auch etwas selbst machen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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