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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Th-Wasser / Gebührenrecht | 14 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen | 623183 | ||
Datum | 29.04.2010 23:40 MSG-Nr: [ 623183 ] | 4356 x gelesen | ||
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Ganz ehrlich . Das wäre für mich nicht Einsatzwürdig. Zumindest wenn nur 10 cm Wasser im Keller stehen. So mancher "Kunde" hätte es doch noch am liebsten, das die Feuerwehr den Keller gleich auch noch feudelt und trocken wischt. Alles was man mit der normalen TS bewerkstelligen kann, ist doch genug, für den Rest dürfen die Besitzer auch mal selber Hand anlegen oder einen Fachbetrieb seiner Wahl aufsuchen. MfG Andreas | ||||
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