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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Atemschutzgeräteverbund | 65 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 623261 | ||
Datum | 30.04.2010 15:46 MSG-Nr: [ 623261 ] | 27969 x gelesen | ||
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Geschrieben von Carsten Degenhardt doch mein Landkreis löst das ganze über eine Zentralle Stelle. Wobei diese an einen externen Dienstleister abgeben wurde. wie oben schon geschrieben, das sind Ausnahmefälle in hessen. Diese Fälle kannst du an einer Hand abzählen. Wenn es überhaupt so viele sind... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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