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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer ist Einsatzleiter? | 27 Beiträge | ||
Autor | Ludg8er 8F., Melle / Niedersachsen | 623697 | ||
Datum | 03.05.2010 09:46 MSG-Nr: [ 623697 ] | 16817 x gelesen | ||
Ich nehme an, dass es eine Feuerwehr in Niedersachsen betrifft - dann ist dort in der Regel die Musterdienstanweisung für Ortsbrandmeister von der Gemeinde übernommen worden und gilt für die betroffene Ortsfeuerwehr. Im Zweifelsfall bitte Deinen OrtsBM hiernach fragen - der muss das wissen. In der Muster-DV steht: Aufgaben (Anmerkung gemeint ist der Ortsbrandmeister) im Einsatzdienst: Bei Bränden und Hilfeleistungen obliegt ihm in seinem Kommandobereich die Leitung des Einsatzes. Im Verhinderungsfalle geht diese auf seinen Vertreter bzw. den danach ranghöchsten Feuerwehrführer (Zug-, Gruppen-, Staffel-, Truppführer) über. Auf Verlangen des Gemeindebrandmeisters bzw. dessen Vertreter geht die Leitung des Einsatzes auf diesen über. Bedeutet: Befinden sich an einer Einsatzstelle mehrere Einheitsführer (Zug-, Gruppen-, Staffel-, Truppführer), dann ist der an der Einsatzstelle befindliche "ranghöchste" Feuerwehrführer (s. oben) formal gemäß Dienstanweisung als Einsatzleiter in der Verantwortung. Unabhängig hiervon gehört dazu natürlich eine ordentliche Übernahme/Übergabe der Einsatzleitung, bevor ein nachrückender "ranghöherer Feuerwehrführer" die Einsatzleitung übernehmen kann. Muss man nicht gut/praktikabel/oder sonst was finden - es ist in Nds. nun einmal so. Du findest beispielsweise solch eine Dienstanweisung unter: http://www.fredenbeck.de/v3/upload/ortsrecht/samtgemeindefredenbeck/dienstanweisungortsbrandmeisterffeuerwehr.pdf Gruß Ludger | ||||
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