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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer ist Einsatzleiter? | 27 Beiträge | ||
Autor | Ludg8er 8F., Melle / Niedersachsen | 623723 | ||
Datum | 03.05.2010 11:25 MSG-Nr: [ 623723 ] | 13390 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Es ist klar, dass es bei der konkreten Frage nicht um den OrtsBM geht. Daher ja auch meine Antwort so, wie ich sie gegeben habe, Es ist es nun einmal so, dass in Nds. auch für die Einheitsführer unterhalb des OrtsBM die Dienstanweisung für den OrtsBM maßgeblich ist. Diese regelt insbesondere, wer den Einsatz leitet, wenn der OrtsBM verhindert ist. Über die (formale) Verantwortung während der Phase der Anfahrt aller Kräfte sowie ab dem Eintreffen der ersten Kräfte - wenn noch weitere auf der Anfahrt sind - kann man bestimmt viel diskutieren - es bestätigt sich m. E. auch bei dieser Frage: Eine gute Zusammenarbeit miteinander ist halt durch nichts zu ersetzen... Grundsätzlich bin ich bei Anfragen nach dem Schema "wer hat wem was wann zu sagen" vorsichtig - da stecken dann doch oftmals andere Konflikte hinter, die rationell kaum greifbar sind. | ||||
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