Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Wer ist Einsatzleiter? | 27 Beiträge |
Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 623866 |
Datum | 03.05.2010 22:00 MSG-Nr: [ 623866 ] | 12299 x gelesen |
Die Leitstelle ist, meiner Erkenntnis nach, Befehlsübermittler, nicht Befehlsgeber.
Selbst die Alarmierung an sich, ist (im weitesten Sinne) keine Entscheidung der Leitstelle, sondern basiert auf der Alarm- und Ausrückeordnung, festgelegt von der jeweiligen Gemeinde.
In Sachsen-Anhalt beispielsweise gibt es dazu ein Runderlass des Ministerium des Innern, wo klar geregelt ist, dass der Einsatzleiter der Leitstelle weisungsbefugt ist (nicht umgedreht)
Von daher LST - Fehlanzeige!
Das Buch "Kemper: Führen und Leiten im Einsatz" (um die Quelle anzugeben) schreibt dazu auf Seite 43
"Leiter eines Feuerwehreinsatzes ist entsprechend der Feuerwehrgesetze des jeweiligen Bundeslandes in der Regel der Leiter der örtlich zuständigen Feuerwehr, sein Stellvertreter oder Beauftragter. Bis zum Eintreffen dieser Führungskräfte hat der funktionshöchste Einheitsführer, bei funktionsgleichen Einheitsführern der zuerst eintreffende Einheitsführer, die Einsatzleitung."
Um jetzt auf das Anfangsproblem zurückzukommen:
Ich bin in diesem Fall der Meinung, wenn beide Einheitsführer dieselbe Funktion (das heißt Gruppenführer in der Wehr) haben, dann hat auf Anfahrt grundsätzlich keiner dem anderen etwas zu sagen. Jedoch muss man eins hinzufügen, wenn jemand sagt: "Fahr mal über XY-Straße an. Ich fahre von YZ-Straße an" oder "Rüste schon mal ein PA-Trupp aus", dann ist es als Abprache zu sehen und sollte dann befolgt werden.
Die Einsatzleitung fängt dann nach meiner Meinung erst an der Einsatzstelle an.
Dazu siehe oben.
WICHTIGER HINWEIß: Das zuvor gesagte spiegelt nur meine persönliche Auffassung wieder.
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