Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Kreisbrandmeister in NRW | 22 Beiträge |
Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 624155 |
Datum | 05.05.2010 16:35 MSG-Nr: [ 624155 ] | 10262 x gelesen |
Kreisbrandmeister
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Leiter der Feuerwehr
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Guten Tag zusammen,
Geschrieben von Christian T.
Übrigens hat sich in unserem Kreis kein ehramtler gefunden, der diese Funktion als Ehrenamt übernehmen wollte. Als dann drei Leiter von hauptamtlichen Wachen aus unserem Kreis das Amt des KBM und seiner Stellvertreter annehmen wollten wurde dieser Vorschlag durch den Bez.Bm. direkt abgelehnt. Das sind ja alles berufliche und keine ehrenamtlichen.............
Verstehen muss man das nicht :-)
Wie bereits im FSHG beschrieben unterstützt der Kreisbrandmeister den Landrat in seiner Aufsichtsfunktion.
Wie soll der Leiter einer hauptamtlichen Wache, der zugleich auch Leiter der Feuerwehr seiner Kommune ist, die Aufsicht wahrnehmen. Er würde faktisch seine Arbeit als LdF selbst beaufsichtigen.
Dieses ist jedoch nicht zulässig.
Ich glaube die Novellierung des FSHG wird hier noch die ein oder andere Überraschung beinhalten.
Gruß
Peter
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