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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Ausnahmegenehmigung Frist G26 vor Lehrgang | 7 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 624754 | ||
Datum | 10.05.2010 18:25 MSG-Nr: [ 624754 ] | 2774 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo Horn Okay. Gilt für Hessen. Wie schauts in den anderen Bundesländern aus? Hallo Ingo, ist zwar wesentlich älter, aber die FUK hat dazu in der FUK News 1/2006 (1,3 MB) auf S.14 Folgendes geschrieben: Geschrieben von FUK Unabhängig vom Zeitabstand zwischen der Erstuntersuchung und dem Lehrgangsbeginn sollte der Ausbilder eingangs die Frage nach einer möglichen gesundheitlichen Veränderung seit der G-26-Untersuchung, die Einfluss auf die Tauglichkeit haben könnte, stellen. Leider wird damit nicht beantwortet, wie wir als Ausbilder (und nicht medinisch ausgebildete Personen) jegliche gesundheitliche Veränderung beurteilen sollen, geschweige denn welche Konsequenzen man ggf. ziehen muß (vom allgemeinen Verständnis und GMV mal abgesehen). Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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