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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung des Strafgesetzbuches, Erweiterung des §113 auf FW/RD | 42 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 624853 | ||
Datum | 11.05.2010 14:47 MSG-Nr: [ 624853 ] | 11257 x gelesen | ||
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Beschluss bzw. Gesetzentwurf des Bundesrates. Mögliche Freiheitsstrafe soll von 2 auf 3 Jahren erhöht werden, folgender Satz soll dem § 113 Abs. 1 angehangen werden: Ebenso wird bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not einen Hilfeleistenden der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt behindert oder ihn dabei tätlich angreift. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | ||||
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