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Thema | PA Geräte --- Brandübungscontainer | 26 Beiträge |
Autor | Patr8ick8 K.8, Soest / NRW | 624932 |
Datum | 11.05.2010 23:16 MSG-Nr: [ 624932 ] | 7510 x gelesen |
Innenminister
moin,
Geschrieben von Henning KochWenngleich ich das Schreiben weiterhin so verstehe, dass nach der "besonderen Überprüfung" auch die Geräte aus der Übung wieder im Einsatz verwendet werden dürfen,
Also ich würde folgende Sätze da anders deuten:
Geschrieben von Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz
und zivile Verteidigung des AK V der Innenministerkonferenz
– Arbeitsgruppe Pressluftatmer – 2. Übungen in Brand-Übungsanlagen mit thermischer Belastung sollen nur mit
Pressluftatmern durchgeführt werden, die ausschließlich für den Übungsbetrieb
– 4 –
vorgehalten werden. Eine Verwendung dieser Geräte im Einsatz soll ausgeschlossen
werden. Die im Übungsbetrieb eingesetzten Geräte müssen am Gerät
und auf den Atemluftflaschen mit dem Hinweis „ÜBUNGSGERÄT – NICHT IM
EINSATZ VERWENDEN“ gekennzeichnet sein.
Wobei sich hier natürlich die Frage stellt, ob damit jetzt eine Übung pro Jahr gemeint ist - was dann einem regulären Zimmerbrand gleichzusetzen wäre - oder eben ein sehr intensiver Übungsbetrieb welcher das Risiko kumuliert indem er im Zeitraffer 50 Jahre Zimmerbrände simuliert!
Des weiteren sehe ich
Geschrieben von Henning Kochdass bei der Realbrandausbildung die Anforderungen an die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Geräte nicht geringer sein dürfen als im Einsatz. natürlich sehr ähnlich, wenngleich die Situation ( z.B. Unfall Göttingen ) natürlich eine gänzlich andere SEIN SOLLTE ! als in einem vernünftigen Simulationscontainer. ( insbesondere bezüglich Rückzugsweg und technischer Reservekapazitäten bei Extremsituationen )
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