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Katastrophenschutz
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Technisches Hilfswerk
RubrikAusbildung zurück
Themaeine neues Ausbildungskonzept11 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen625234
Datum13.05.2010 20:49      MSG-Nr: [ 625234 ]4269 x gelesen

Geschrieben von Florian BeschDer Lehrgang ist für Freigestellte im KatS verpflichtend, ebenso für Feuerwehren die Aufgaben im KatS übernehmen.

Das betrifft dann eh ALLE öffentlichen Feuerwehren. Denn nach §5 Abs. 1 LKatSG wirken ALLE öff. Feuerwehren im KatS mit. Dass das THW im Landesgesetz gleich mit verpflichtet wird, hat im fernen Berlin vmtl. noch keiner gemerkt ;-)


Gruß

A.

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 11.05.2010 22:48 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
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