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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | eine neues Ausbildungskonzept | 11 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 625234 | ||
Datum | 13.05.2010 20:49 MSG-Nr: [ 625234 ] | 4269 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch Der Lehrgang ist für Freigestellte im KatS verpflichtend, ebenso für Feuerwehren die Aufgaben im KatS übernehmen. Das betrifft dann eh ALLE öffentlichen Feuerwehren. Denn nach §5 Abs. 1 LKatSG wirken ALLE öff. Feuerwehren im KatS mit. Dass das THW im Landesgesetz gleich mit verpflichtet wird, hat im fernen Berlin vmtl. noch keiner gemerkt ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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