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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 625277 | ||
Datum | 14.05.2010 00:23 MSG-Nr: [ 625277 ] | 241519 x gelesen | ||
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Hallo, geschrieben von Alex Diedler: "Vorhandene Feuerwehr-Überjacken / Feuerwehr-Einsatzüberjacken (wo auch immer da der Unterschied besteht), haben Bestandsschutz. Mit "Feuerwehr-Überjacken" sind die alten orangen Regenmäntel mit dem Cordkragen gemeint, mit "Feuerwehr-Einsatzüberjacken" die orangen Überjacken nach der zurückgezogenen "Niedersachsen-HuPF". Also der orangene Baumwollfummel mit den 4 orangen Knöpfen bleibt gültig? Ja, nein, jein. Wollte grade schreiben, daß ich noch so eine hab - stimmt ja aber gar nicht, hat sich demletzt ja mal aufgelöst... ;-) Einige bei uns haben sie aber noch, und ich finds auch nicht weiter schlimm, wird eh im Einsatz so gut wie nie getragen und statt der Reflexstreifen und dem augenverletzend neonorangen Koller gibt es ggf. auch noch - ganz einfach - Warnwesten. Weil in der Definition ist immer von Reißverschluss und Reflexstreifen die Rede. Das schon, aber fällt Dir was auf? Wenn ich nix mit den Augen habe steht da an keiner einzigen Stelle mehr was von Orange (übrigens auch bei den Hosen nicht -> orange Hose mit Dunkelblauer Jacke - jetzt völlig "legal" ;-) ) Aber davon ab: Was macht - Deine Worte - einen "orangen Baumwollfummel" mit Reißverschluß statt Knöpfen und dem knallfarbigen Koller statt des orangen so viel besser, die beiden Reflexstreifen? Gruß Daniel | ||||
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