Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 625281 |
Datum | 14.05.2010 01:58 MSG-Nr: [ 625281 ] | 240657 x gelesen |
Infos: | 09.05.10 Niedersachsen: Neue Feuerwehrverordnung in Kraft
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Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
1. Europäische Norm
2. Englisch
1. Europäische Norm
2. Englisch
Tach, Post!
Geschrieben von Daniel Ruhlanddie Reflexstreifen wurden geändert (vermehrt) und mußten (!) im übrigen auflaminiert sein,
Nein. Die mir vorliegende HuPF Niedersachsen (Stand März 1999) macht keine Vorgabe bzgl. auflaminierter Reflexstreifen.
Geschrieben von Daniel Ruhlandder Kragen war mit einem "Klettlätzchen" zu verschließen,
HuPF Niedersachsen:
Auf dem linken Unterkragen ist eine Lasche (Länge ( 12 +/- 1) cm, Breite (8 +/-) 0,5 cm) mit beidseitigem Veloursbesatz (Länge ca. 7 cm, Breite ca. 4 cm) aufgenäht.
Anbringung der Lasche ca. 4,5 cm (oben) bzw. 2,5 cm (unten) von der Kragenvorderkante und ca. 2 cm von der Kragenansatznaht entfernt.
Die Hakenbandabschnitte si8nd auf dem rechten und linken Unterkragen so aufgenäht, daß die Veloursabschnitte der Lasche an ihnen haften bleiben.
Anbringung des Hakenbandabschnittes auf dem linken Unterkragen ca. 9 cm (unten) bzw. 11 cm (oben) von der Kragenvorderkante und ca. 3,5 cm von der Kragenansatznaht entfernt. Breite des Abschnittes ca. 4 cm, Länge ca. 7,5 cm.
Anbringung des Hakenbandabschnittes auf dem rechten Unterkragen ca. 1,5 cm (unten) bzw. 2,5 cm (oben) von der Kragenvorderkante und ca. 4 cm von der Kragenansatznaht entfernt. Breite des Abschnittes ca. 10,5 cm, Länge ca. 4 cm
HuPF 8/99:
Der Kragen weist eine Kragenlasche aus doppeltem Oberstoff zum Hochschließen der Jacke auf. Die Kragenlasche ist am linken Unterkragen in einem Abstand von 2 cm zur vorderen Kragenbegrenzung angenäht und am Laschenende beidseitig mit einem 5 cm x 5 cm großen Klettenhaftband versehen. Länge der Kragenlasche 12 cm, Breite 5 cm. Gegenstücke zu den auf der Lasche angenähten Klettenhaftbändern sowohl auf der linken als auch auf der rechten Unterkragenhälfte, so dass die Lasche auch unter der linken Kragenhälfte (wenn sie nicht gebraucht wird) befestigt werden kann.
Das bedeutet, dass bei der Überjacke Niedersachsen die Kragenlasche (das meinst du wohl mit "Klettlätzchen") größer ist als bei der "Bundes"-HuPF (12x8 cm zu 12x5 cm)
Geschrieben von Daniel Ruhlandder Reißverschluß reichte nur bis zum Kragen
Was bei der "Bundes"-HuPF ganz genauso ist.
Geschrieben von Daniel Ruhlandund nicht zuletzt war das Innenfutter, im großen Gegensatz zur HuPF, komplett herausnehmbar.
Für mich ein ganz großer Vorteil der Überjacken nach HuPF BaWü bzw. Niedersachsen. Wir im Ausland noch öfters nachgefragt, machen wir z.B. gerade in den neuen Anzügen für Hong Kong (weil dort ein herausnehmbares Innenfutter ausdrücklich gefordert war).
Geschrieben von Daniel Ruhland Und was gibt die EN 469 nicht her?
Christian schrieb:
Geschrieben von Christian BergmannAllerdings gibt hier die EN 469 mehr her
(Hervorhebung durch mich)
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)
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| 09.05.2010 10:00 |
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., Garlstorf | |