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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 625318 | ||
Datum | 14.05.2010 11:59 MSG-Nr: [ 625318 ] | 240590 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Ruhland Auch wenn sie (im Gegensatz zu den Überjacken) nicht extra erwähnt werden, würde ich mal meinen: Ja! Allein schon, da m.E. die Unterschiede zur / die Vorteile der modernisierten Jacke so gravierend nicht sind, daß sie einen Austausch rechtfertigen würden. (Aber worauf willst Du eigentlich hinaus?) Ich will nur die Sicherheit haben, wenn demnächst dann vielleicht die ersten Rufe laut werden "In der Vorschrift bla bla steht aber wir müssen haben..." was denn nun rechtsverbindlich ist und was nicht. Danke | ||||
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