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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 625828 | ||
Datum | 18.05.2010 13:49 MSG-Nr: [ 625828 ] | 240342 x gelesen | ||
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Geschrieben von Matthias Schaffer Was auch den erklären würde, warum der Passus mit der stellvertretenden Funktion weggefallen ist. Das war wohl so gewollt, denn es sollen ja vorher die RBM und KBM gefragt worden sein. Wenn es richtig über gekommen ist, ging es wohl darum, das Stellv. nicht den Führungslehrgang brauchen (z.B. reicht beim stellv. Gruppenführer der Truppführerlehrgang) und dass dann kein Truppführer mit einer Gruppenführerqualifikation rumläuft. Meiner Meinung nach ist das alles Bl..sinn, eine reine Qualifikationskennzeichnung wäre da besser gewesen und die Funktion wird dann über Weste gekennzeichnet. Gruß Heinrich | ||||
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