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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 625843 | ||
Datum | 18.05.2010 14:30 MSG-Nr: [ 625843 ] | 240047 x gelesen | ||
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Geschrieben von Carsten Kranz Moin, keinen, denn es werden stellv. Funktionen nicht mehr gekennzeichnet Geschrieben von Carsten Kranz Gilt das dann auch wenn die entsprechende Qualifikation vorhanden ist? Ja Geschrieben von Carsten Kranz Der Truppführer soll für den stv. GF reichen? Ja, lt FwDV 4 soll er den GF-Lehrgang haben, muss aber nicht. Geschrieben von Carsten Kranz Und wie ist das mit dem stv. GemBM? Muß der rote Ring gegen zwei Balken getauscht werden? Wenn er nebenbei noch noch Ortsbrandmeister ist, ja, sonst keine Balken. Geschrieben von Carsten Kranz Was ist das für eine Schwachsinnsverordnung? Darüber möchte ich mich nicht äußern. Heinrich | ||||
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