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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Tom 8S., Holzminden / NDS | 625867 | ||
Datum | 18.05.2010 17:05 MSG-Nr: [ 625867 ] | 239926 x gelesen | ||
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Geschrieben von Carsten Kranz Dann dürften ja nun wohl einige zum Taschenmesser greifen müssen....... Hallo Carsten, in der Regel haben die Stellvertreter ja auch die entsprechende Qualifikation, d.h. den Gruppen- oder Zugführerlehrgang. Nur wenn dieses nicht sein sollte, müssten sie am Helm die Streifen abkratzen, wenn es als "Fachliche Qualifikation UND Funktion" ausgelegt wird. Bei der Auslegung "Fachliche Qualifikation ODER Funktion" müsste keiner Kratzen, es würde nur jeder der irgendwann mal einen Gruppenführerlehrgang gemacht hat einen Streifen bekommen. Interessant ist es auch in Bezug auf die Ortsbrandmeister der Grundausstattungsfeuerwehren, die ja nach dem ODER-Prinzip 2 Streifen an jeder Helmseite hätten (Ortsbrandmeister = 2 Streifen), nach dem UND-Prinzip hätten sie ja mit dem vorgeschriebenen Gruppenführerlehrgang nur die Vorraussetzung für die Funktion und nicht die Qualifikation für 2 Streifen. Man ist das System kompliziert, aber so ist das halt, wenn man Verwaltungs- und Einsatzfunktion vermischt... :( Gruß Tom | ||||
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