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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8L., Hoogstede / Niedersachsen | 625983 | ||
Datum | 19.05.2010 09:25 MSG-Nr: [ 625983 ] | 239650 x gelesen | ||
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Geschrieben von Carsten Kranz und das beinhaltet auch die stv. Funktionsträger? Also z.B. GemBM und Stellvertreter mit je einem roten Ring? Heinrich B. aus OS meinte nein. Ist doch nicht so eindeutig....... Ich kann nicht erkennen, was dort nicht eindeutig sein soll. Dort steht: -- § 15 Abzeichen (4) Für die Dauer der Wahrnehmung einsatzspezifischer Funktionen werden Funktionskennzeichnungen gemäß Anlage 8 Abschnitte A und B getragen. -- Was soll uns dieser Absatz sagen?: 1. Wichtig ist in diesem Absatz zunächst das Wort: "...werden...". Dieses Wort bedeutet, dass diese Vorschrift eine "Muss-Vorschrift" ist. Es ist also keine "Soll-" oder "Kann-Vorschrift". Fazit: Diskussionen ob man Kennzeichnungen am Helm und Funktionswesten nun tragen muss oder ob das nach regionaler Überzeugung gemacht werden soll/kann, dürften sich erledigt haben. Laut FwVO werden sie getragen. 2. Weiterhin ist das Wort "...und..." von Bedeutung. Das Wort "und" in diesem Zusammenhang bedeutet, dass bei Wahrnehmung der jeweiligen einsatzspezifischen Funktion beide Formen der Funktionskennzeichnung zu tragen sind. Fazit: Jemand mit Streifen, 2 Streifen, Ring oder 2 Ringen am Helm ist erst dann in einsatzspezifischer Funktion tätig, wenn er die entsprechende Funktionsweste trägt. 3. Zur Frage ob Stellvertreter nun Streifen oder Ringe tragen sind 7 Wörter wichtig: "Für die Dauer der Wahrnehmung einsatzspezifischer Funktionen...". Mit "einsatzspezifischer Funktion", sind die Funktionen: KBM, GemBM, OrtsBM, ZF und GF gemeint. Ein Beispiel: Ein stellv. OrtsBM wird, aufgrund der Abwesenheit des OrtsBM, im Einsatz tätig. Zu diesem Zeitpunkt, übernimmt er die einsatzspezifische Funktion des OrtsBM. Für die Dauer der Wahrnehmung dieser Funktion, hat er dabei beide Formen (sh. oben) der Funktionskennzeichnung zu tragen. Fazit: Auch Stellvertreter tragen streifen und Ringe am Helm. Übernehmen sie die einsatzspezifische Funktion des Kameraden, den sie vertreten, müssen sie die entsprechende Funktionsweste tragen. Grüße Daniel | ||||
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