Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Kistenklettern | 57 Beiträge |
Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 626282 |
Datum | 21.05.2010 10:19 MSG-Nr: [ 626282 ] | 29375 x gelesen |
Infos: | 22.06.14 Kistenklettern: Mädchen stürzt bei Feuerwehrfest aus fünf Meter Höhe zu Boden
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Technisches Hilfswerk
1. Ortsverband (THW)
2. Ortsverein
Wir im THW haben das früher oft gemacht. Anschlagpunkt war unser Palfinger Kran
Wurde bis vor kurzen verboten wegen Unfälle.
Jetzt wurde ein Gutachten von der Dekra eingeholt
lt. Gutachten der DEKRA bezieht sich das Gutachten und Dienstanweisung ausschließlich auf die Verwendung des LKR MAN 7t gl. Es ist aber nicht der Krantyp genannt.
Andere Fahrzeuge und Kräne müssten demnach begutachtet und für diesen Zweck freigegeben werden. Aufbauen aus das existierende Gutachten dürfte das aber kein Problem sein.
Der Schwerpunkt der Gefährdung wird bei der Absturzsicherung gesehen.
Der Kran ist nur ein kleines Randthema. Bei der Begutachtung ging es daher um die Standsicherheit und Überlastung durch den Impuls, die Mindestbelastung wurde mit 1800kg festgelegt.
Ansonsten dürfte es für den Helfer bzw. durchführenden OV genügen, dass das eingesetzte Gerät bei Einhaltung der Rahmenbedingungen für das Kistenklettern geprüft und zugelassen ist.
Die Kranführerverantortung reduziert sich auf die fachgerechte Aufstellung und Sicherung des Fahrzeugs!
Es ist wieder erlaubt Kisten zu stappeln, bis zur einer Höhe von 7m oder 20 Kisten hoch, je nachdem was zu erst erreicht wird.
Es ist NICHT das Rollgliss zu verwenden, dafür ist es nicht ausgelegt .
Gunnar Kreidl
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| 21.05.2010 10:01 |
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Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld |
| 21.05.2010 10:16 |
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Ralf7 H.7, Seebach |
| 21.05.2010 10:23 |
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Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld |
| 21.05.2010 14:25 |
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., jetzt Dortmund |
| 21.05.2010 10:19 |
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., Wüstenrot | |